In den letzten Jahren hat sich das betriebliche Gesundheitsmanagement ständig weiterentwickelt. Aktuell bringen neue Gesetzesänderungen neue Möglichkeiten und Herausforderungen für Unternehmen. Dabei können wir aktuell wiederkehrende Trendthemen feststellen:
Trendthema 1: Wie sensibilisiere ich flächendeckend?
Wenn Sie Gesundheitsmanager sind, kennen Sie vielleicht das Problem: Sie bieten wunderbare ganzheitliche Maßnahmenpakete an, aber lediglich die bereits Gesundheitsbegeisterten gehen hin! Oder aber Sie ...
Einige Unternehmen haben hier bereits Konzepte entwickelt, mit denen Sie die Teilnahmequoten bei nicht gesundheitsaffinen Mitarbeitergruppen deutlich steigern können. Folgende Ansätze sind dabei zum Beispiel hervorzuheben:
Weitere Informationen, wie Sie selbst solche Maßnahmen umsetzen können, erhalten Sie einmalig kostenlos in der BGM-Sprechstunde.
Trendthema 2: Psychische Gefährdungsanalysen nach §5 ArbschG
Seit September 2013 sind Unternehmen nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, psychische Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Viele Unternehmen sind daher im Augenblick dabei, entsprechende Verfahren im Unternehmen umzusetzen. Dabei kommen nicht wenige Unternehmen bei der Durchführung ins Stocken, weil die Teilnahmequote bei der Befragung nicht ausreichend war oder aber die Maßnahmen bei der Umsetzung nicht realisiert werden können. Folgende wichtige Fragen sollte sich daher jeder Gesundheitsmanager bei der Umsetzung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld stellen:
Sollten Sie alle diese Fragen umfänglich für Ihr Unternehmen beantwortet haben, sind Sie bestens aufgestellt.